Benötigte Unterlagen - Simon Bestattungen

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Benötigte Unterlagen

Im Sterbefall > Info´s im Detail
Zur Regelung der behördlichen Formalitäten werden benötigt:

Bei Ledigen:

* Geburtsurkunde
* evtl. auch Abstammungsurkunde (siehe 1)
* Personalausweis

Bei Verheirateten:

* Geburtsurkunde
* Heiratsurkunde oder Familienbuch (siehe 2)
* Personalausweis

Bei Verwitweten:

* Geburtsurkunde
* Heiratsurkunde oder Familienbuch (siehe 2)
* Personalausweis
* Sterbeurkunde des Ehepartners

Bei Geschiedenen:

* Geburtsurkunde
* Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk o. gerichtl. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuch (siehe 2)
* Personalausweis

Nach dem Personenstandsgesetz muss der Personenstand des Verstorbenen urkundlich belegt werden.

Darüber hinaus benötigen wir Rentenunterlagen, die Krankenkassenkarte und Versicherungspolicen der Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen des / der Verstorbenen.

Sollte eine Vorsorge in unserem Hause stattgefunden haben, stellen wir diese Dokumente natürlich direkt zur Verfügung, welches für Sie keinen weiteren Aufwand erfordert.

1. Die Abstammungsurkunde ist ein Nachweis der Geburt und der Abstammung eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern sowie auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, z.B. Adoption oder Namensänderung. Sie ist umfangreicher als eine Geburtsurkunde.

2. Das Familienbuch ist eine Art "Familienkarteikarte", die im Original nur im Standesamt geführt wird und nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln ist. Zuständig für die Führung des Familienbuches ist das Standesamt des aktuellen gemeinsamen Wohnortes der Ehegatten. Familienbücher werden seit dem 01. Januar 1958 bei jeder Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) angelegt (seit dem 03.10.1990 gilt dies auch für die neuen Bundesländer). Eventuelle Änderungen - beispielsweise Namensänderungen - werden in das Familienbuch eingetragen. Ebenso werden in das Familienbuch die gemeinsamen Kinder der Eheleute eingetragen und auch eventuell die Auflösung der Ehe (Scheidung oder Tod). Gern sind wir Ihnen bei der Beschaffung fehlender Urkunden behilflich.
Brigitte Simon, Napoleonsgasse 3, 76863 Herxheim * Tel. 07276/7543 * Email: info@simon-bestattungen.de * Das älteste Bestattungshaus in Herxheim
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü